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EU-Richtlinie

Energieeinsparung bei Gebäuden europaweit

Über 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Gemeinschaft fallen im Gebäudebereich an. Die EU-Mitgliedstaaten entwickelten deshalb Programme zur Energieeinsparung für Gebäude, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Allerdings bleiben noch immer große Einsparpotentiale ungenutzt.

 

Um dies zu ändern, wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates beschlossen. Sie ist am 4.1.2003 in Kraft getreten und muss von den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren, bis Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Die EU-Richtlinie über die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden bringt verschiedene Neuerungen für Planer, aber auch für Vermieter und Verkäufer von Immobilien: Sie fordert u. a. obligatorische Energieausweise für Neubau und Bestand, eine gesamtheitliche Betrachtung des Energiebedarfs von Gebäuden, die bei Nicht-Wohngebäuden auch Beleuchtung und Klimaanlagen einbezieht, sowie die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.

 

Die Staaten sollen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten festlegen. Im Einzelnen müssen sie folgende Aufträge erfüllen:

 

  • Bewertungsregeln schaffen, die die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden deutlich machen, wobei energiesparende und umweltschonende Techniken besonders berücksichtigt werden

 

  • Energiebedarfs-Grenzwerte für Neubauten festlegen

 

  • Energiebedarfs-Grenzwerte für Renovierungen bei großen Gebäude festlegen

 

  • Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien für große neue Gebäude machen

 

  • Energieausweise für alle Gebäude einführen, die beim Bau, Verkauf oder bei Vermietung dem Eigentümer beziehungsweise dem potentiellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden

 

  • Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern festlegen

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