Über 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Gemeinschaft fallen im Gebäudebereich an. Die EU-Mitgliedstaaten entwickelten deshalb Programme zur Energieeinsparung für Gebäude, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Allerdings bleiben noch immer große Einsparpotentiale ungenutzt.
Um dies zu ändern, wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates beschlossen. Sie ist am 4.1.2003 in Kraft getreten und muss von den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren, bis Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU-Richtlinie über die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden bringt verschiedene Neuerungen für Planer, aber auch für Vermieter und Verkäufer von Immobilien: Sie fordert u. a. obligatorische Energieausweise für Neubau und Bestand, eine gesamtheitliche Betrachtung des Energiebedarfs von Gebäuden, die bei Nicht-Wohngebäuden auch Beleuchtung und Klimaanlagen einbezieht, sowie die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.
Die Staaten sollen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten festlegen. Im Einzelnen müssen sie folgende Aufträge erfüllen: