Die Emissionsmessung gehört zu jenen Arbeiten des Schornsteinfegers, die gesetzlich geregelt durchgeführt werden müssen, was auch im Feuerstättenbescheid belegt ist.
Die Messtätigkeit ist in der BundesImmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt, welche am 22. März 2010 in Kraft getreten ist.
Damit sichert der Staat die Durchführung der notwendigen Messungen zum Schutz von schwerwiegenden Gefahren von Gemeinschaftsgütern wie Leben, Eigentum und Umwelt seiner Bürger. Dafür setzt der Staat die Schornsteinfeger ein, die diesen hoheitlichen Aufgaben im Sinne des Staates nachkommen.
Durch die Regelungen der BImSchV wird eine neutrale und qualitativ hochwertige Prüfung des Emmissionsausstoßes der Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger gewährleistet.