Unter Abgasanlagen versteht man Anlagen für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten. Dies beinhaltet Schornstein, Abgasleitung oder auch das Verbindungsstück, das Rohr zum Schornstein hin. Dienen Anlagen der Beheizung oder Warmwasserversorgung von Gebäuden, zählen auch diese zu Abgasanlagen, wenn diese Ab- und Verbrennungsgase von einem ortsfesten Verbrennungsmotor abführen.
Der Schornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, die Anlagen auf Ihre volle Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Die Reinigung von Abgasanlagen ist nur mittel Zusatzlehrgang möglich und meist bei Kohle- und Holzanlagen notwendig.
Haben Sie dazu Fragen? Ich beantworte diese gerne!