Das GebäudeEnergieGesetz (GEG) setzt nicht nur Maßstäbe für den Wohnungsbau, auch für die Heizungsanlagen gibt es Vorschriften.
Ihr Schornsteinfeger ist zuständig, laut GEG Prüfungen vorzunehmen.
Ein Punkt betrifft die Heizkessel, es ist vorgeschrieben, welche Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen.
Zudem klärt er die Frage, welche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden müssen.
Außerdem berät er Sie, bei welchen Zentralheizungen Regelanlagen nachgerüstet werden müssen
Dies hängt vom jeweiligen Alter der Geräte ab, ich berate Sie hierzu aber auch gerne persönlich.