Wohneigentümern mit Gasanschluss ist es sicherlich bekannt, dass eine jährliche Prüfung der Gasleitungen stattzufinden hat. Dies war lange Zeit auf freiwiliiger Basis.
Nun ist dies verpflichtend! Einmal jährlich muss der Wohneigentümer die Gashausschau durchführen.
Bei Abschluss eines Gasliefervertrages und ebenso im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind Sie zur jährlichen, sachkundigen Prüfung Ihrer Gasleitungen verpflichtet.
Spätestens im Schadensfall ist für Sie eine Dokumentation dieser Prüfungen notwendig.
Die Gas-Hausschau nach TRGI 2008 können Sie theoretisch selbst durchführen. Sie können ebenso eine Gasfachfirma beauftragen. Oder Ihr Schornsteinfeger führt es für Sie durch.
Wir prüfen für Sie alles Notwendige und dokumentieren diese für Sie in einem Prüfprotokoll.
Wir prüfen unter anderem frei verlegte Erdgasleitungen, alle Zugänge zu Hausanschluss und Zähler, Leitungsöffnungen auf Vorschriftsmäßige Verwahrung...
Zögern Sie nicht, bestellen Sie Ihre Gashausschau bei mir.