Der Ursprung des Schornsteinfegerhandwerks liegt in der Sicherheit der Menschen, denn durch seine Arbeiten gewährleistete der Schornsteinfeger ebendiese. Dank der Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten von Kaminen und Öfen, war die Gefahr des Brandes in den Haushalten schon immer gering. Der Schornsteinfeger betreibt also vorbeugenden Brandschutz und verhindert somit die Entstehung eines Brandes oder die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Der Grundstein hierzu wurde bereits im 17. Jahrhundert gelegt, denn seit dieser Zeit herrscht der „Kehrzwang“. Das bedeutet, die Verpflichtung der Hauseigentümer, ihre Feuerstätten reinigen zu lassen. Schornsteinfeger sind folglich vom Staat eingesetzte Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, zumindest was Ihre Feuerstätten angeht.
Beachten Sie hierbei bitte Folgendes:
Durch das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz wird das Kehrmonopol aufgehoben. Bislang wurde Deutschland in Bezirke unterteilt, für jeden Bezirk gibt es einen Bezirksschornsteinfegermeister. Ab
2013 wird jeder Bezirk von einem bevollmächtigten Bezirksverwalter verwaltet, der weiterhin zuständig für alle Gebäude in seinem Bezirk ist und alle hoheitlichen Aufgaben dort erfüllt. Dies
beinhaltet die Feuerstättenschau.